| Wichtige Inhalte des AMP-Tarifvertrages: |
- Die Höchstdauer der Befristung beträgt drei Jahre;
innerhalb dieser Zeit ist eine viermalige sachgrundlose Verlängerung
eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich.
- Der Ausgleichszeitraum für das Arbeitszeitkonto kann sich
auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses erstrecken.
Individuelle Regelungen über die finanzielle Abgeltung von
Guthabenstunden sind jederzeit möglich.
- Zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden werden nach einem auf
die arbeitsvertragliche Arbeitszeit zu berechnenden Prozentsatz
ermittelt.
- Frühere Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber
werden angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als
zwei Monate gedauert und das Vorarbeitsverhältnis mindestens
zwölf Monate lang bestanden hat. Für die Berechnung
der Kündigungsfrist kommt es für die Anrechnung allein
auf die Dauer der Unterbrechung an.
- Die Tarifstruktur wurde vereinfacht: Es gibt lediglich neun
Entgeltgruppen.
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