Gesetze und Tarifverträge

 

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung


Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG


AMP-Tarifvertrag für die Zeitarbeitbranche




Wichtige Inhalte des AMP-Tarifvertrages:
  • Die Höchstdauer der Befristung beträgt drei Jahre; innerhalb dieser Zeit ist eine viermalige sachgrundlose Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich.
  • Der Ausgleichszeitraum für das Arbeitszeitkonto kann sich auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses erstrecken. Individuelle Regelungen über die finanzielle Abgeltung von Guthabenstunden sind jederzeit möglich.
  • Zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden werden nach einem auf die arbeitsvertragliche Arbeitszeit zu berechnenden Prozentsatz ermittelt.
  • Frühere Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber werden angerechnet, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Monate gedauert und das Vorarbeitsverhältnis mindestens zwölf Monate lang bestanden hat. Für die Berechnung der Kündigungsfrist kommt es für die Anrechnung allein auf die Dauer der Unterbrechung an.
  • Die Tarifstruktur wurde vereinfacht: Es gibt lediglich neun Entgeltgruppen.